Steuererstattung für J-1 Visumsinhaber

Wenn Sie in den USA Steuern abgeführt haben!

Wenn Sie sich während des vorangegangen Kalenderjahres in den USA für ein Praktikum oder Training aufgehalten und für Ihre Stelle eine Vergütung erhalten haben, müssen Sie bei dem Internal Revenue Service (IRS), dem amerikanischen Finanzamt, sowie bei der jeweiligen Regierungsbehörde des Bundesstaates eine Steuererklärung einreichen. Hierbei ist es durchaus möglich, dass Sie sich bei zu viel gezahlten Lohnsteuern für eine Steuerrückzahlung qualifizieren. Achtung: Sie können nur eine Steuererstattung beantragen, wenn Sie steuerliche Abzüge auf ein Einkommen hatten. Andere Steuern wie Sales Tax, Use Tax oder lokale Steuern auf Einkäufe werden in den USA nicht erstattet!

Aufgrund von U.S. Tax Treaties mit verschiedenen Nationen, sind J1 Interns und Trainees generell von Steuern aus der Kategorie des Federal Insurance Contributions Act (FICA) befreit. Hierzu zählen Federal Unemployment, Medicare, und Social Security taxes. Dennoch werden Ihnen diese Abgaben oftmals automatisch von Ihrem U.S. Unternehmen vom Gehaltscheck abgezogen.

Generell gilt die Regel, dass jeder, der in den USA arbeitet, Steuern zahlen muss, auch wenn der ständige Wohnsitz außerhalb der USA liegt. Alle die sich mit einem Visum der Kategorie J, F, Q, oder M, in den USA aufhalten und dort Geld verdienen, sind verpflichtet, U.S. Steuern zu zahlen. Somit müssen alle J1 Trainees und J1 Interns, die ein Einkommen während ihres Praktikums erhalten, damit rechnen, dass sie Federal, State, und Local taxes zahlen. Doch haben Sie die Möglichkeit, je nach Einkommen in den USA gezahlte Steuern zurückzufordern. Hierzu beantragen Sie eine Steuererstattung. Bitte beachten Sie, dass alle, die in den USA gearbeitet haben, gesetzlich dazu verpflichtet sind, das Formular 1040NR oder das Formular 1040NR-EZ auszufüllen und somit eine Steuerrückzahlung zu beantragen. Auch wenn Ihr Praktikum unbezahlt war, müssen Sie Ihre Präsenz in den USA für dieses Kalenderjahr bekannt machen und das 8843 Formular einreichen.

Dauerte Ihr Praktikum bzw. Traineeship quasi zwei Kalenderjahren, so müssen Sie möglicherweise zwei Jahreserklärungen einreichen.

Vorgehensweise

Diese Formulare benötigen Sie

Wenn Sie Ihr Praktikum bzw. Traineeship beginnen, erhalten Sie von Ihrem Gastunternehmen das Formular W-4 (Employee’s Withholding Allowance Certificate). Dieses müssen Sie ausfüllen, damit der genaue Betrag der zu zahlenden Steuern ermittelt werden kann.

Bis spätestens Mitte Februar des Folgejahrs erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber das Formular W-2 (Wage and Tax Statement) in welchem Ihr Gehalt und die örtlich üblichen Steuern (z.B. city tax), die Sie gezahlt haben, aufgelistet sind.

Das W-2 Formular ist eines der wichtigsten Bestandteile des Steuererstattungsantrags, weil dort für das letzte Kalenderjahr alle Zahlungen von Ihrem Arbeitgeber an Sie sowie alle Steuerabzüge aufgeführt sind. Diese Daten müssen Sie in den Steuererstattungsantrag eintragen und das W-2 Formular unbedingt Ihrem Antrag an die Internal Revenue Service (IRS) beifügen.

Wenn Sie das W-2 Formular von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, können Sie unseren Service nutzen. Für die Steuererstattung müssen Sie Ihre Dokumente über unseren Service bei der IRS einreichen.

Es hängt von Ihrer individuellen Situation ab, ob Sie Formular 1040NR oder 1040NR-EZ ausfüllen müssen. Wichtig ist, dass das Formular richtig ausgefüllt ist.

Wenn Sie weitere Informationen zur Steuerrückerstattung wünschen, füllen Sie das Formular aus. Sie erhalten dann weiteren Informationen und Hinweisen für eine erfolgreiche Steuererstattung.

Prüfen Sie Ihre Erstattung

Geben Sie hier Ihre Daten ein und Sie erhalten eine Email mit den nächsten Schritten, um eine Steuererstattung zu beantragen
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Sie qualifizieren sich für ein J-1 Visum wenn Sie folgenden Basis Voraussetzungen erfühlen.