JURISTISCHE WAHLSTATION USA

Als Rechtsreferendar erhalten Sie ein J-1 Trainee Visum

Das Rechtsreferendariat ist ein zweijähriger Vorbereitungsdienst. Dieser beginnt nach dem 1. Staatsexamen (Referendarexamen) und endet mit dem 2. Staatsexamen (Assessorexamen) und dem Erhalt der Befähigung zum Richteramt und zum höheren Dienst. Dieser besteht aus fünf bis manchmal sechs Stationen, wovon die Wahlstation immer die letzte ist. Deswegen benötigen Referendare ein J-1 Trainee Visum. Die Wahlstation schließt an das 2. juristische Staatsexamen an und beendet somit das Referendariat. Hier hat der Rechtsreferendar die größte Auswahl an Ausbildungsstätten. In einer Zeitspanne von bis zu vier Monaten haben Rechtsreferendare in ihrer Wahlstation die Gelegenheit, Wissen in der späteren Wunschstationierung zu vertiefen.

Entscheiden Sie sich für die Durchführung Ihrer Wahlstation in den Vereinigten Staaten, stehen Ihnen viele Türen offen! Sie haben nicht nur die Möglichkeit, Wissen über bereits absolvierte Stationen (Zivilgericht, Strafgericht, etc.) nochmals zu vertiefen, sondern können auch einen Blick in den Bereich Internationales Recht oder dem U.S. Rechtssystems werfen.

Neben der Erweiterung Ihres Fachvokabulars erhalten Sie Einblicke in das amerikanische bzw. internationale Gerichtssystem und schaffen sich somit eine sehr gute Grundlage für Ihren weiteren beruflichen Werdegang. Außerdem sammeln Sie durch eine Wahlstation in den Vereinigten Staaten internationale und neue kulturelle Erfahrungen.

ARTEN VON WAHLSTATIONEN IN DEN USA

Es gibt eine Vielzahl spannender Wahlstationen in den USA,
die Ihnen in unserem Programm offenstehen.
  • U.S.-Gerichte
  • Rechtsanwaltsgesellschaften
  • Juristische Hochschulen
  • Venture Capital und Beteiligungsunternehmen
  • Jugendstrafabteilungen
  • Wirtschaftsrechtsabteilungen
  • Stadtverwaltungen
  • Anwaltsvereine
  • Juristische Non-Profits
  • Hilfsorganisationen
  • Vereinte Nationen
Rechtsreferendar in New York

Stellenvermittlung für Rechtsreferendare in den USA

Noch keine U.S.-Kanzlei gefunden?

Für Interessenten, die noch keine U.S.-Kanzlei in den USA sichern konnten, bieten wir unser individuelles Vermittlungsprogramm an. Sie können hier Ihre Wünsche angeben z.B. Ort oder Fachrichtung. Die Vorlaufzeit vor dem Visum beträgt zwischen 2 und 5 Monate.

Mehr Informationen

ABFOLGE ZUR WAHLSTATION

Diese Schritte muss ein Teilnehmer durchlaufen
  • Wahlstation in den USA selbst sichern bzw. vermitteln lassen

  • Online Account eröffnen und Antrag beginnen

  • Wir übernehmen das Sponsorship Ihres Aufenthaltes und klären alle Dinge mit der Wahlstelle

  • J-1 Visum beim U.S. Konsulat beantragen

  • Aufenthalt in den USA durch unser Programm

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR WAHLSTATION

Haben Sie Fragen zur Wahlstation USA?

Lernen Sie unsere J-1 Program für Rechtsreferendare aus Deutschland und unsere Rolle als designierter Sponsor näher kennen.

Wie finde ich eine Wahlstelle in den USA?

Sie können sich selbst eine Wahlstelle suchen oder (empfohlen) Sie kontaktieren uns und wir helfen Ihnen eine für Sie geeignete Wahlstelle in den USA zu finden! Jedenfalls muss die Stelle folgende Mindestkriterien enthalten: xxxxx

Wie erhalte ich ein J1 Visum?

Das J-1 Trainee Visum kann man nur von einem designierten Sponsor erhalten. Die GACC California ist genau so ein offizieller und zugelassener Sponsor. Bevor ein J-1 Visum ausgestellt wird, muss man einen mehrstufigen Prozess durchlaufen an dessen Ende das DS-2019 Formular steht mit dem Sie sich dann auf der U.S. Botschaft/Konsulat auf ein J-1 Visum bewerben. Erfühlt Ihre Wahlstation alle Anforderungen stellen wir Ihnen als Ihr Sponsor das DS-2019 aus.

Sind gute Englischkenntnisse für eine Wahlstation in den USA erforderlich?

Wir als Sponsor prüfen in einem Skype Interview Ihre Sprachkenntnisse. Ein Test findet nicht statt. Sie sollten in der Lage sein, Englisch auf einem Niveau zu sprechen, dass für das Arbeitsleben angemessen ist. Eine Idee des J-1 Programms ist auch, dass Sie Ihre englischen Sprachfertigkeiten weiter verbessern und ausbauen.

Kanzlei, Unternehmen oder doch lieber Auswärtiges Amt?

Es ist vernünftig, die Station mit Rücksicht auf Ihren späteren Berufswunsch zu wählen.

Welches ist das richtige Visum für meinen Aufenthalt?

Als Rechtsreferendar benötigen Sie das J-1 Visum „Trainee“.

Wie viel kostet ein Visum für Rechtsreferendare?

Für Rechtsreferendare gelten die Trainee Preise. Bitte sehen Sie sich hierzu die aktuelle Preisliste an, welche Sie in Ihrem kostenfreien Online Account einsehen können.

Wie sieht es mit einer Auslandsversicherung aus?

Die vorgeschriebene J-1 Krankenversicherung bieten wir direkt an und muss zusätzlich bei uns abgeschlossen werden. Informationen finden Sie hier Ausland-Versicherung.de

Wer unterstützt und betreut mich der Sponsor waehrend meines USA-Aufenthaltes?

Die gesetzliche Aufgabe des Sponsor ist es, jungen Leute die Möglichkeit für einen Kulturaustausch in den USA zu eröffnen. Das heist, dass der Sponsor Ihr wichtigster und erster Ansprechpartner in allen Fragen ist. Als Ihr Sponsor ermöglichen wir jedoch nicht nur Ihr Praktikum, wir betreuen Sie auch während Ihres Aufenthaltes in den USA. Hierzu zählt u.a. regelmäßige Evaluations, Cultural Events und auch Fotoberichte von Ihrer Wahlstation.

Darf man während der Wahlstation etwas verdienen?

Ja. Wenn Ihnen Ihr Gastunternehmen eine Vergütung angeboten hat, können Sie diese gern annehmen. Wichtig ist nur, dass Sie nicht außerhalb der Wahlstation noch etwas dazuverdienen, da dies mit dem J-1 Visum (cultural exchange visa) nicht erlaubt ist. Missachtung kann zur sofortigen Ausweisung aus den USA führen.

Gilt Ihr Visumprogramm nur für Unternehmen, die ihren Sitz in Kalifornien haben?

Nein. Wir betreuen Teilnehmer in den gesamten USA! Viele Teilnehmer sind z.B in New York. Sie können unserem Visumsprogramm beitreten, unabhängig davon, in welchem U.S. Bundesstaat Ihre Wahlstation ist. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle in den USA nach Ihren Vorstellungen behilflich.

Kann die Wahlstation auch in einem kleinen Unternehmen/Kanzlei erfolgen?

Grundsätzlich ist auch eine Wahlstation in einem kleineren Unternehmen/Kanlzei möglich. Wenn Ihr Gastunternehmen jedoch noch nicht an unserem Visumsprogramm teilgenommen und weniger als 25 Mitarbeiter und weniger als 3 Millionen Dollar Jahresumsatz hat, muss es während des Visumprozesses von den zuständigen U.S. Behörden besucht werden. Dieser sogenannte „On-Site Visit“ kostet einmalig EUR 200 welche von Ihnen bzw. dem Gastunternehmen getragen werden müssen.

Kann mir die GACC California eine Wahlstation in den USA vermitteln?

Wir bieten ein spezielles Platzierungsprogramm fur Studenten und Absolventen der Rechtswissenschaft an. Wir verfügen über eine Vielzahl an Kontakten zu Rechtsanwaltskanzleien in den USA. Wenn Vermittlung und Visum aus einer Hand kommen, werden viele Probleme und Stolpersteine vermieden. Sprechen Sie uns mit Ihren Wünschen an.

ONLINE ACCOUNT

Über einen persönlichen Account beginnen Sie das Programm.

Im Online Account finden Sie weitere wichtige Informationen und auch eine ausführliche Preisliste.
Starten Sie jetzt und tragen Sie alle Daten ein.