Das Rechtsreferendariat ist ein zweijähriger Vorbereitungsdienst. Dieser beginnt nach dem 1. Staatsexamen (Referendarexamen) und endet mit dem 2. Staatsexamen (Assessorexamen) und dem Erhalt der Befähigung zum Richteramt und zum höheren Dienst. Dieser besteht aus fünf bis manchmal sechs Stationen, wovon die Wahlstation immer die letzte ist. Deswegen benötigen Referendare ein J-1 Trainee Visum. Die Wahlstation schließt an das 2. juristische Staatsexamen an und beendet somit das Referendariat. Hier hat der Rechtsreferendar die größte Auswahl an Ausbildungsstätten. In einer Zeitspanne von bis zu vier Monaten haben Rechtsreferendare in ihrer Wahlstation die Gelegenheit, Wissen in der späteren Wunschstationierung zu vertiefen.
Entscheiden Sie sich für die Durchführung Ihrer Wahlstation in den Vereinigten Staaten, stehen Ihnen viele Türen offen! Sie haben nicht nur die Möglichkeit, Wissen über bereits absolvierte Stationen (Zivilgericht, Strafgericht, etc.) nochmals zu vertiefen, sondern können auch einen Blick in den Bereich Internationales Recht oder dem U.S. Rechtssystems werfen.
Neben der Erweiterung Ihres Fachvokabulars erhalten Sie Einblicke in das amerikanische bzw. internationale Gerichtssystem und schaffen sich somit eine sehr gute Grundlage für Ihren weiteren beruflichen Werdegang. Außerdem sammeln Sie durch eine Wahlstation in den Vereinigten Staaten internationale und neue kulturelle Erfahrungen.