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Bedingungen und Gebühren

Gibt es eine Inkomplettgebühr oder einen Dringlichkeitszuschlag?

Bei einigen J-1 Visums-Programmanbietern gibt es eine Inkomplettgebühr und/ oder einen Dringlichkeitszuschlag. Prüfen Sie hier das Kleingedruckte in den Programminformationen.

Wir meinen, dass solche Gebühren nur weitere versteckte Programmkosten sind. Ein am Anfang vermeintlich preiswerter Service wird so im Nachhinein teurer. Haben Sie erst einmal den Service begonnen, so wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, jedesmal pro Fall ca. 40 Euro und mehr zusätzlich auszugeben. In der Praxis kommt es oft vor, dass man die Inkomplettgebühr bezahlen muss. Das ist z.B. dann schon der Fall, wenn bei Ihrem Antrag bzw. auch bei den Firmenunterlagen Angaben fehlen bzw. unvollständig sind! Sie erhalten dann eine sogenannte Mängelliste mit dem Hinweis, die Fehler abzustellen und die Inkomplettgebühr zu zahlen.

Unser Visums-Service hat keine Inkomplettgebühr und auch keinen Dringlichkeitszuschlag! Für uns ist jeder Antrag dringend. Damit gehen Sie sicher, dass Ihr Budget nicht unerwartet überzogen wird.

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