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Ablauf

Kann ich mein J-1 Visum verlängern?

Ja, das ist möglich sofern das Visum über uns beantragt wurde. Voraussetzung ist, dass Sie die maximale Gesamtdauer von 12 bzw. 18 Monaten USA-Praktikum noch nicht ausgereizt haben. Ist Ihr Visum z. B. für ein 10monatiges Praktikum ausgestellt worden, so können Sie nur noch um höchstens 2 bzw. 8 Monate verlängern. Setzen Sie sich in diesem Fall (unbedingt frühzeitig vor Ablauf Ihres Visums!) mit uns in Verbindung, um eine Verlängerung Ihres DS-2019-Formulars zu erreichen. Natürlich können Sie auch kurz nach Deutschland zurückkehren, um dort alles zu organisieren.

Wenn es Ihnen lediglich um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Fortsetzung Ihres Praktikums geht, wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Einwanderungsbehörde in den USA: http://www.dhs.gov/dhspublic/.

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