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Häufige Fragen zum J-1 Visum für die USA

In unseren FAQ werden die häufigsten Fragen beantwortet. Konnte Ihre Frage nicht beantwortet werden, können Sie sich gern telefonisch oder per Email an uns wenden. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

Allgemeines

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Antwort auf/zuklappenWie kann ich mich zum Programm anmelden?

Mit dem Ausfüllen dieses kurzen Formulares erhalten Sie ein Login und haben sofort online Zugang zu den Anmeldeunterlagen und weiteren wichtigen Dokumenten. Parallel erhalten Sie diese auch als PDF-Datei per Email.

Nach dem Sie im 1. Teil Ihr Login angelegt haben, loggen Sie sich bitte ein und füllen die Teilnehmerdaten 2.Teil aus. Dies können Sie gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt tun.

Hinweis: Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung für das J1-Visumsprogramm. Ihre verbindliche Anmeldung kommt erst durch Ihre Zusendung der Anmeldeunterlagen an uns zustande. Das Anlegen dieses Logins ist kostenfrei und ohne Verpflichtungen.

Sie haben bereits ein Login? Dann loggen Sie sich einfach hier ein. 

Antwort auf/zuklappenBenötige ich wirklich ein Visum für ein Praktikum in den USA?

Ja, Sie benötigen in jedem Fall ein J-1 Visum, das die gesamte Dauer Ihres Praktikums abdeckt. Dieses beinhaltet eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Arbeitsgenehmigung als Praktikant, damit Sie das zuvor speziell von Ihnen gewählte und von der US Botschaft genehmigte Praktikumsvorhaben realisieren können. Ohne ein solches J-1 Visum wird Ihnen in jedem Fall die Einreise in die USA und damit die Praktikumsaufnahme verweigert!

Da dieses Visum auf Ihr bestimmtes Praktikum zugeschnitten ist, dürfen Sie auch nicht eigenmächtig Ihre Pläne in den USA ändern, ohne entsprechende Änderungsanträge zu stellen.

Antwort auf/zuklappenIst die GACC California auch Ansprechpartner für andere Visumstypen außer J-1?

Im Rahmen dieses Programmes kümmert sich die GACC California um die Vermittlung von DS-2019-Formularen, die für J-1 Visumsanträge benötigt werden. Dennoch bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei anderen Visumanträgen wie z.B. dem B1-Visum http://typo3/http://www.gaccca.org/?id=787für touristische und geschäftliche Zwecke an. Fragen Sie einfach bei uns nach!

Antwort auf/zuklappenKann mir die GACC California garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?

Nein. Diese Garantie wird Ihnen niemand geben können. Ob Ihr DS-2019-Antrag Erfolg hat, hängt allein davon ab, ob Sie sowie das von Ihnen gewählte Praktikumsunternehmen für ein J-1 Visum geeignet sind und alle erforderlichen Informationen rechtzeitig eingereicht werden. Die jeweiligen Kriterien gibt das US Department of State vor und die Aufgabe von Visumsagenturen besteht darin, alle Anträge streng nach diesen Richtlinien zu prüfen.

Häufige Gründe, warum Ihr Antrag für ein DS-2019 abgelehnt werden kann, sind z. B. mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres potentiellen Praktikumsunternehmens, nicht ausreichend nachgewiesene Relevanz des Praktikums für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung, nicht ausreichende finanzielle Mittel oder eine fehlende familiäre, wirtschaftliche oder soziale Bindung zu Deutschland.

Antwort auf/zuklappenKönnen mich meine Kinder/mein Ehepartner für die Dauer meines Praktikums in die USA begleiten?

Generell ja. Der Ehepartner sowie leibliche Kinder bis zum 21. Lebensjahr können Sie während des Praktikums begleiten. Allerdings muss für jeden Mitreisenden das J-2 Visa beantragt werden. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.

Antwort auf/zuklappenWann sollte das Visum beantragt werden?

Erfahrungsgemäß dauert es vom Ausfüllen der Teilnahmeerklärung bis zum Erhalt des Visums etwa 8-10 Wochen.

Um Verzögerungen der Einreise und somit des Praktikumbeginns zu vermeiden, ist es daher ratsam, mit dem Visumsantrag so früh wie möglich zu beginnen.

Antwort auf/zuklappenWarum gibt es ein J-1 Visa-Programm?

Nach den Bestimmungen des US Department of State gelten Praktika in den USA nicht als Arbeitsaufenthalte, sondern als Aufenthalte, die dem kulturellen Austausch dienen. Sie werden daher im Rahmen von entsprechenden Austauschprogrammen durchgeführt. Man benötigt dafür ein sogenanntes J-Visum (cultural exchange visa).

Antwort auf/zuklappenWas bedeutet es, einen "Sponsor" zu haben?

Anders als in den meisten Ländern üblich, haben die amerikanischen Behörden einen Teil des Visumverfahrens an Organisationen delegiert, die als legal sponsor, damit quasi als verlängerter Arm der US-Botschaft fungieren und für die Durchführung der Programme gemäß den US-Bestimmungen verantwortlich sind. Es führt daher kein Weg an einer Organisation vorbei. Die US-Botschaften bzw. Konsulate stellen nur das Visum aus, und zwar unter Vorlage des DS-2019.

Erhältlich ist das DS-2019 durch die Teilnahme an unserem Visumprogramm. Unsere Aufgabe besteht darin, das DS-2019 zu vermitteln und die Einhaltung der amtlichen amerikanischen Bestimmungen zu gewährleisten. Voraussetzung für das DS-2019 ist eine schriftliche Stellenzusage aus den USA, die nach strengen Kriterien geprüft wird. Wird das Stellenangebot gutgeheißen und sind alle weiteren Programmpunkte erfüllt, wird das DS-2019 ausgestellt. Erst danach kann das J-Visum beantragt werden. Die Reihenfolge ist also immer folgendermaßen: - erst die Stelle, dann das DS-2019, dann das J-Visum.

Antwort auf/zuklappenWie vergleiche ich unterschiedliche Angebote verschiedener Visa-Agenturen?

Vergleichen lohnt immer und nicht nur beim Preis!

Oberfächlich kann ein Angebot verlockend aussehen, doch die wirklich wichtigen Dinge sind die vielen kleinen Details des jeweiligen Programms. Meist bemerkt man diese erst, wenn man bereits einen Service beauftragt hat. Dann ist es meistens zu spät und man muss mit etwaigen Nachteilen leben.

Hier eine Liste, die Sie prüfen können, um den optimalen Anbieter zu finden:

Wie qualifiziert ist die Beratung?

Welcher Gesamtpreis über den Gesamtzeitraum erwartet Sie?

Wie groß ist die Hilfestellung, die Antragsformulare auszufüllen bzw. wird Ihr Unternehmen mitarbeiten?

Ist die Versicherung optional oder Pflichtbestandteil, den Sie nehmen müssen? Wie sind die Leistungen der Versicherung? Wie hoch ist die Zuzahlungen pro Krankheitsfall?

Wieviele Unterlagen und Nachweise müssen Sie erbringen?

Wie bürokratisch ist das Programm? z.B. Anzahl der Referenzschreiben Wie wirken sich die geforderten Unterlagen auf den Bearbeitungszeitraum aus?

Wieviele Ausschlussbedingungen und Nebenbedingungen gibt es? z.B. VollzeitstudentIn ab dem 2. Fachsemester

Kann ich in der Zukunft Nachteile durch die Teilnahme an einem Programm haben? z.B. 2 years home residence requirements usw.

Wie lange betragen die Bearbeitungszeiten?

Praktikumssuche

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Antwort auf/zuklappenDarf man während des Praktikums etwas verdienen?

Ja. Wenn Ihr Praktikumsunternehmen Ihnen eine Praktikumsvergütung angeboten hat, können Sie diese gern annehmen. Wichtig ist nur, dass sie nicht außerhalb des Praktikums noch etwas dazuverdienen, das wäre aufgrund der Bestimmungen für das J-1 Visum illegal und kann zur sofortigen Ausweisung aus den USA führen.

Antwort auf/zuklappenGilt der Visumsservice nur für Unternehmen, die ihren Sitz in Kalifornien haben?

Nein. Sie können den Visumsservice nutzen, unabhängig davon, in welchem U.S. Bundesstaat Ihr Praktikumsunternehmen seinen Sitz hat.

Antwort auf/zuklappenKann auch ein Praktikum in einem kleinen Unternehmen erfolgen?

Grundsätzlich ist auch ein Praktikum in einem kleineren Unternehmen möglich. Wenn Ihr Gastunternehmen jedoch noch nicht an unserem Visumsprogramm teilgenommen und weniger als 25 Mitarbeiter oder 3 Millionen Dollar Jahresumsatz hat, muss es während des Visumsprozesses von den zuständigen US Behörden besucht werden. Dieser sogenannte "On-Site-Visit" kostet einmalig EUR 179,00 und muss von Ihnen bzw. dem Gastunternehmen getragen werden.

Antwort auf/zuklappenKann mir die GACC California ein Praktikum in den USA vermitteln?

Grundsätzlich ist die GACC California für die Organisation des DS-2019 sowie Fragen rund um das Visum zuständig. Durch die enge Zusammenarbeit mit den amerikanischen Unternehmen haben wir aber ausgezeichnete Kontakte vorzuweisen. Melden Sie sich doch per E-Mail oder über unser Kontaktformular und berichten Sie uns über Ihr Praktikumsvorhaben, unter Umständen können wir auch hier etwas für Sie tun.

Antwort auf/zuklappenMuss das Praktikumsunternehmen Mitglied bei GACC California sein?

Nein, Ihr Praktikumsunternehmen muss nicht Mitglied bei der German American Chamber of Commerce California, Inc. sein. Wir betreuen Sie, egal welche Art von Unternehmen Sie gewählt haben und unabhängig davon, wo es seinen Sitz hat.

Antwort auf/zuklappenMuss ich einen schriftlichen Praktikumsvertrag vorweisen können?

Nein. Es reicht für den Visumsantrag wenn Sie von Ihrem Praktikumsunternehmen eine sichere Zusage erhalten haben.

Antwort auf/zuklappenWann ist ein "On-Site-Visit" nötig?

In manchen Fällen ist es nötig, dass ihr Praktikumsunternehmen durch die U.S. Behörden besucht wird, um sicher zu stellen, dass die nötigen Voraussetzungen für ein Praktikum bestehen. Sollte Ihr Unternehmen schon einmal mit uns zusammengearbeitet haben, ist dies nicht mehr nötig. Handelt es sich um ein neues Unternehmen, so muss ein On-Site-Visit nur stattfinden, wenn

  • das Unternehmen weniger als 25 Mitarbeiter hat oder
  • der Jahresumsatz 3 Millionen Dollar nicht übersteigt.
Antwort auf/zuklappenWas ist bei Praktika in der Hotellerie zu beachten?

Die Visumsdauer bei Praktika in der Hotellerie, bei denen Sie in verschiedenen Arbeitsbereichen (z.B. Housekeeping, Rezeption, Guest Services, usw.) tätig sind, ist auch in der Trainee Kategorie auf maximal 12 Monate beschränkt. Wenn Sie jedoch ein Praktikum ausschließlich im gehobenen Management eines Hotels absolvieren, ist eine Dauer von 18 Monaten für Trainees möglich.

Antwort auf/zuklappenWelche Kriterien muss das Praktikumsunternehmen erfüllen?

Um ein J-1 Visum in der Kategorie INTERN oder TRAINEE erhalten zu können, muss Ihr Praktikumsunternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

Dun and Bradstreet (D&B) Number

Employer Identification Number (EIN)

auf der Webseite des Gastunternehmens müssen Postanschrift, E-mail Adresse und Telefonnummer hervorgehen

Bestätigung der Unfallversicherung (Workman's Compensation)

wenn Ihr Gastunternehmen bisher noch nicht an unserem J-1 Visumsprogramm teilgenommen hat und weniger als 25 Mitarbeiter oder weniger als 3 Mio US Jahresumsatz hat, muss das Unternehmen von den zuständigen Behörden in den USA besucht werden

Antwort auf/zuklappenWelche Praktika kann ich annehmen?

Wenn Sie in der Ausbildung oder berufstätig sind, muss Ihr Praktikum einen klaren Bezug zu Ihrer Ausbildung bzw. Ihrer abgeschlossenen Berufsausbildung haben. Zum Beispiel:

Sie lernen im Medienbereich, möchten ein Praktikum in einer Personalagentur absolvieren und haben neben Ihrem Ausbildung bereits Erfahrungen in der Personalbranche gesammelt. Da das Praktikum keinen erkennbaren Bezug zu Ihrer Ausbildung hat, wäre nur ein Praktikum in der Medienbranche möglich.

Wenn Sie Student sind, muss das Praktikum nicht zwingend einen Bezug zu Ihrem Studium haben, es ist jedoch ratsam, dass Praktikum in einem Bereich zu absolvieren in dem Sie zumindest schon Erfahrungen gesammelt haben und so Ihr Interesse begründen können.

Praktika sind u.a. in folgenden Bereichen möglich:

  • Management (Business Management, Hotel Management, etc.)
  • Business Administration (Marketing, Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen, Versicherung, etc.)
  • Wirtschaft und Finanzen (Internationaler Handel, Bankwesen, Aktienmarkt, etc.)
  • Naturwissenschaften (Biologie, Biochemie, Geologie. Organische Chemie, Gewässerkunde, Luftfahrt, etc.)
  • Land- und Forstwirtschaft sowie Fischerei
  • Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen, Informatik, Maschinenbau, etc.)
  • Architektur (Innen- und Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, etc.)
  • Mathematik (Mathematische Analysen, Statistik, Algebra, Angewandte Mathematik)
  • Industrielle Tätigkeiten (Wirtschaftingenieurwesen, Wirtschaftsbeziehungen, etc.)
  • Öffentliche Verwaltung und Recht (Öffentlichkeitsarbeit, Internationales Recht, Gesellschafts-, Arbeits-, Zivil- und Umweltrecht, etc.

Einige Berufe setzen in den USA keine Berufsausbildung voraus. Diese sogenannten unskilled occupations dürfen maximal 20% während Ihres Praktikums ausgeübt werden. Hierzu zählen u.a. Rezeptionist, Buchhalter, Büroangestellter, etc.

Bitte beachten Sie, dass Praktika im medizinischen, sozialen Bereich (z.B. Human- und Veterinärmedizin, Psychologie, Sozialarbeit, Therapie, etc.) und im Bereich Lehramt nur mit Einschränkungen erlaubt sind. Ein direkter Patienten-, Kinder- sowie Tierkontakt ist nicht zulässig, erlaubt sind Tätigkeiten im administrativen Bereich, im Labor, Assistenz bei Forschungsvorhaben, etc.

Bedingungen und Gebühren

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Antwort auf/zuklappenWie hoch sind die Programmkosten für das J1-Visumsprogrammm?

Die Gebühr für unseren PREMIUM Service beträgt EUR 790,00 und für SELF Service EUR 620,00 (zuzüglich Konsulats- und SEVISgebühr) unabhängig von der Dauer Ihres Praktikums.  Weitere Informationen: Siehe "Preise und Gebühren".

Antwort auf/zuklappenBenötige ich eine Versicherung für die Zeit meines Praktikums?

Ja. Alle Praktikanten sowie deren mitreisende Angehörige (J-Visum) müssen über die gesamte Dauer des Praktikums eine Versicherung abschließen, die den Anforderungen des US Department of State entspricht. Dies können Sie entweder über unseren lizensierten Versicherungspartner erledigen oder sich selbst um einen äquivalenten Versicherungsschutz kümmern.

Antwort auf/zuklappenGibt es eine Inkomplettgebühr oder einen Dringlichkeitszuschlag?

Bei einigen J-1 Visums-Programmanbietern gibt es eine Inkomplettgebühr und/ oder einen Dringlichkeitszuschlag. Prüfen Sie hier das Kleingedruckte in den Programminformationen.

Wir meinen, dass solche Gebühren nur weitere versteckte Programmkosten sind. Ein am Anfang vermeintlich preiswerter Service wird so im Nachhinein teurer. Haben Sie erst einmal den Service begonnen, so wird Ihnen nichts anderes übrigbleiben, jedesmal pro Fall ca. 40 Euro und mehr zusätzlich auszugeben. In der Praxis kommt es oft vor, dass man die Inkomplettgebühr bezahlen muss. Das ist z.B. dann schon der Fall, wenn bei Ihrem Antrag bzw. auch bei den Firmenunterlagen Angaben fehlen bzw. unvollständig sind! Sie erhalten dann eine sogenannte Mängelliste mit dem Hinweis, die Fehler abzustellen und die Inkomplettgebühr zu zahlen.

Unser Visums-Service hat keine Inkomplettgebühr und auch keinen Dringlichkeitszuschlag! Für uns ist jeder Antrag dringend. Damit gehen Sie sicher, dass Ihr Budget nicht unerwartet überzogen wird.

Antwort auf/zuklappenGibt es unterschiedliche Preise für Studenten, Absolventen und Berufstätige?

Nein, unser Visumsservice macht keine Unterscheidung bezüglich den Kosten zwischen Studenten, Absolventen und Berufstätigen. Dies ist eine große Stärke unseres Service.

Antwort auf/zuklappenKann ich den Vertrag zum Visumsprogramm innerhalb einer Frist widerrufen?

Sie können Ihre Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs in Textform (z.B. Brief, Fax, Email). Der Widerruf ist zu richten an GACC CA, Petersstraße 28, 04109 Leipzig; Fax: 0341 2252059; Email: visa@gaccca.org

Antwort auf/zuklappenKann man ein Praktikum direkt nach dem Abitur absolvieren?

Nein, leider ist dies aufgrund der Bestimmungen des Department of Homeland Security nicht möglich. Erst wenn man sich in der Ausbildung befindet bzw. an einer Fachhochschule oder Universität länger als ein Semester studiert hat, qualifiziert man sich für das J-1 Programm.

Antwort auf/zuklappenKann mein Praktikumsunternehmen die Kosten für mein Visum übernehmen?

Sollte Ihr Unternehmen die Bereitschaft erklären, einen Teil oder sogar die gesamten Visumskosten zu übernehmen, so werden wir uns mit Ihrem Unternehmen in Verbindung setzen. Sollten Sie sich schon angemeldet haben und die Bearbeitungsgebühren bereits gezahlt haben, erhält das Unternehmen eine Rechnung von uns. Sie erhalten daraufhin eine Gutschrift sobald die Unternehmenszahlung bei uns eingegangen ist. Wenn Sie vor der Anmeldung bereits wissen, dass Ihr Unternehmen die Kosten für den Visumsantrag übernehmen werden, teilen Sie uns dies bitte mit. Dann kann die Gebühr auch von Anfang an von Ihrem Gastunternehmen beglichen werden.

Sollten Sie Ihr Unternehmen diesbezüglich noch nicht angesprochen haben, werden wir dies mit gern Ihnen gemeinsam tun.

Antwort auf/zuklappenMuss ich die durch Ihren Versicherungspartner angebotene Versicherung abschließen?

Nein, die von unserem lizensierten Versicherungspartner angebotene Versicherung ist optional. Jedoch ist es gerade in den USA wichtig, sich ausreichend zu versichern. Prüfen Sie daher die Versicherungsangebote genau. Wenn Sie bereits eine Auslandsversicherung haben und sich nicht sicher sind, ob diese Ihnen ausreichend Versicherungsschutz bietet, sprechen Sie uns an.

Antwort auf/zuklappenMüssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit mit der Bearbeitung begonnen werden kann?

Nein. Das ist nicht nötig. Um mit der Bearbeitung zu beginnen, benötigen wir die Teilnahmeerklärung, die Einverständniserklärung und Ihren Lebenslauf. Um diese downloaden zu können, müssen Sie sich registrieren. In Ihrem Account finden Sie außerdem weitere wichtige Unterlagen wie etwa zum Ablauf des Visumsprozesses.

Antwort auf/zuklappenWarum ist die Bearbeitung meines Visumantrags so teuer?

Das Prüfen eines Visumantrags ist ein sehr komplexes Verfahren, das mit viel Aufwand verbunden ist, da das US Department of State die Einreisevorschriften seit dem 11.09.2001 extrem verschärft hat.

Die Gebühren für die Ausstellung des DS-2019 werden ein Minimum von EUR 500,- bei keiner renommierten Visumsagentur unterschreiten. Allerdings ist die Regel: Je günstiger das Angebot, desto weniger Service und Engagement seitens der Agentur und desto höher das Risiko für Sie, an den vielen Formalitäten zu scheitern. Vor allem das DS-7002, Ihr Trainingsplan, stellt die meisten Unternehmen vor eine große Herausforderung und nicht selten sagen Unternehmen in dieser Phase ihrem Praktikanten kurzfristig ab, da es ihnen zuviel Aufwand ist. In unserem PREMIUM Paket können wir das Risiko minimieren, dass Probleme auftreten, da wir und unser amerikanisches Büro in ständigem Kontakt mit dem Unternehmen stehen und bei der Erstellung des Trainingsplans behilflich sind. Es empfiehlt sich also, besser ein paar Euro mehr auszugeben und damit annähernd sicher zu gehen, dass man am Ende das Visum auch erhält.

Antwort auf/zuklappenWas ist alles in der Versicherung enthalten, die unser lizensierter Versicherungspartner anbietet?

In der Versicherung sind alle wichtigen Teilversicherungen enthalten, die Sie in den USA benötigen: Eine Krankenversicherung, eine Haftpflichtversicherung, eine Unfallversicherung und eine Reisegepäckversicherung.

Prüfen Sie Versicherungsangebote genau. Vorteil dieser Versicherung ist, dass Sie im Krankheitsfall keinen Eigenanteil zahlen müssen und die Kosten der Behandlung zu 100% erstattet bekommen. Prüfen Sie Angebote darauf, ob Sie 50 bis 100 Dollar pro Krankheitsfall zuzahlen müssen. Prüfen Sie auch, was nicht versichert ist.

Ausführliche Informationen, die Vertragsbedingungen und ein Tarifblatt finden Sie hier.

Antwort auf/zuklappenWas ist die Konsulatsgebühr?

Die U.S. Konsulate erheben für jede Visabearbeitung eine Konsulatsgebühr.

Diese beträgt in Deutschland und Österreich derzeit EUR 91,70 und in der Schweiz SFR 157,20 (Stand 22.09.2009) und ist vor dem Konsulatstermin zu entrichten. Die gezahlte Konsulatsgebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

Antwort auf/zuklappenWas ist die SEVIS-Gebühr?

Seit dem 01.09.2004 wird eine zusätzliche Gebühr, die SEVIS-Gebühr („Student and Exchange Visitor Information System“) von USD 180,- für Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen erhoben. Der Zahlungsnachweis muss bei Ihrem Konsulatstermin vorgelegt werden. Die Erhebung dieser Gebühr wurde beschlossen, um alle ausländischen Studierenden und Forscher sowie gegebenenfalls deren Angehörige elektronisch zu erfassen. Die zu erfassenden Daten beinhalten biografische Daten, Rahmenangaben zum geplanten Praktikumsvorhaben sowie einen Nachweis der finanziellen Mittel und notwendiger Versicherungen.

Zudem dient SEVIS der permanenten Kontrolle Ihres Aufenthalts, so dass Sie gefordert sind, innerhalb der ersten 20 Tage nach Ihrer Ersteinreise in die USA Ihre US-Wohnadresse zu bestätigen sowie uns über eventuelle Wohnungswechsel innerhalb der USA binnen 10 Tagen zu informieren. Dies gilt ohne Einschränkung während der gesamten Zeit Ihres USA-Aufenthalts. Sollten Sie dieser Informierungspflicht nicht nachkommen, wird die US-amerikanische Einwanderungsbehörde automatisch und ohne weitere Nachfragen Ihre Ausreise aus den USA veranlassen. Wird Ihr Aufenthalt auf diesem Weg beendet, halten Sie sich ab diesem Zeitpunkt illegal in den USA auf. Darüber hinaus drohen Ihnen Probleme bei zukünftigen Visumsanträgen.

Antwort auf/zuklappenWelche Kosten bekomme ich zurückerstattet, wenn mein J-1 Visumantrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Visum von der US Botschaft abgelehnt werden, können Sie einen Teil der Visumskosten zurückbekommen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste, die Ihnen nach der kostenlosen Registrierung zum Download zur Verfügung steht.

Die Gebühren für das Konsulat und für die SEVIS Registrierung können jedoch leider in keinem Fall erstattet werden.

Antwort auf/zuklappenWelche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein J-1-Visum beantragen zu können?

Sie können am J-1 Visumsprogramm teilnehmenm, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Studenten

  1. Ihre Praktikumsdauer 12 Monate nicht überschreitet
  2. Sie mindestens 18 Jahre alt sind
  3. Sie Ihr Praktikum entweder während ihres Studiums (ab dem 2. Fachsemester) oder innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Studium absolvieren
  4. Sie einen sicheren Praktikumsplatz haben
  5. Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
  6. Sie ausreichende finanzielle Eigenmittel von mindestens USD 1000,- p.M. nachweisen können
  7. Sie eine Auslandskrankenversicherung vorweisen können
  8. Sie eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen einplanen

Absolventen und Berufstätige

  1. Ihre Praktikumsdauer 18 Monate nicht überschreitet
  2. Sie mindestens 18 Jahre alt sind
  3. Sie ein abgeschlossenes Studium oder Berufsausbildung haben sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung in dem Bereich verfügen oder mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben
  4. Sie einen sicheren Praktikumsplatz mit klarem Bezug zu Ihrer Ausbildung oder Ihrem Studium haben
  5. Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
  6. Sie ausreichende finanzielle Eigenmittel von mindestens USD 1000,- p.M. nachweisen können
  7. Sie eine Auslandskrankenversicherung vorweisen können
  8. Sie eine Vorlaufzeit von 6 bis 8 Wochen einplanen.
Antwort auf/zuklappenWelche Vorteile bietet mir der GACC California PREMIUM-Visumservice im Vergleich zum einfachen SELF-Angebot?

Selbst wenn Sie sowie Ihr potentielles Praktikumsunternehmen allen Anforderungen zur Ausstellung des DS-2019 gerecht werden, kann Ihr Antrag an ärgerlichen prozessualen Problemen scheitern. Angesichts der umfangreichen vom US Department of State verlangten Unterlagen, die die jeweiligen Praktikumsunternehmen auszufüllen haben, machen diese nicht selten einen Rückzieher: keine Zeit, keine Lust, Chef außer Haus etc. Und schon wird die zuvor gegebene Praktikumszusage zurückgezogen, Sie haben viel Geld für nichts ausgegeben und fangen von vorne an!

Um dieses hohe Risiko einzudämmen, können Sie unseren PREMIUM-Visumservice buchen. Als erfahrene Agentur können wir den Unternehmen viel resoluter gegenübertreten als eine Privatperson und fadenscheinige Ausreden im Keim ersticken. Zudem können wir Ihnen viel Arbeit abnehmen und den Aufwand erheblich reduzieren, indem wir Ihnen durch unser Repertoire bereits ausgefüllter DS-2019-Unterlagen verschiedene Antwortmöglichkeiten vorgeben, die die Unternehmen im Idealfall einfach übernehmen oder schnell abändern können. Dadurch werden außerdem Fehler beim Ausfüllen vermieden.

Auf diese Vorteile müssen Sie bei der Buchung unseres SELF-Service verzichten. Hier schicken wir Ihnen lediglich die erforderlichen Unterlagen zu und erwarten von Ihnen, dass Sie sich selbst um die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Unterschriften kümmern.

Antwort auf/zuklappenWo und wie kann/muss ich das J-1 Visum beantragen?

Jeder Visumsantrag läuft in erster Instanz über eine Visumsagentur, die vom US Department of State lizenziert ist, das Visumsvordokument DS-2019 auszustellen. Hier werden wir gern für Sie aktiv und organisieren für Sie dieses wichtige Dokument, denn ohne DS-2019 kein Visum und ohne Visum kein USA-Praktikum!

Füllen Sie dazu einfach unser Anmeldeformular zum Visumsservice aus, nachdem Sie sich registriert haben. Sie erhalten im Folgenden eine Zahlungsaufforderung, und sobald diese Visumsgebühr bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihres Auftrags und geben Ihnen genaue Instruktionen zum weiteren Verfahren. Befolgen Sie einfach unsere Hinweise und erfahrungsgemäß nach ca. 2-8 Wochen kann Ihr DS-2019 in Ihrem Briefkasten liegen!

Sobald Sie das DS-2019 erhalten haben, müssen Sie sich um einen Interviewtermin in dem für Sie zuständigen Konsulat in Berlin oder Frankfurt kümmern. Auch hier werden wir Sie als Teilnehmer unseres Visumprogramms mit allen nötigen Informationen sowie zusätzlich auszufüllenden Unterlagen versorgen. Der Konsulatsbeamte, der Sie interviewt, entscheidet schließlich über die Bewilligung Ihres Visumantrags.

Ablauf

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Antwort auf/zuklappenAn wen wende ich mich bei Problemen während meines Praktikums?

Die GACC California hat für Sie immer ein offenes Ohr. Zögern Sie nicht, uns eventuelle Probleme während Ihres Aufenthalts sofort mitzuteilen. Wir setzen uns gern für Sie ein!

Antwort auf/zuklappenBenötige ich einen Biometrischen Reisepass?

Nein, ein biometrischer Reisepass ist nicht erforderlich. Ihr Reisepass muss maschinenlesbar und bei Ausreise aus den USA noch mindestens 6 Monate gültig sein.

Antwort auf/zuklappenKann ich in den USA eine Arbeitsstelle außerhalb meines Praktikums annehmen?

Nein. Das J-1 Visum wurde Ihnen lediglich zur Aufnahme Ihres Praktikums ausgestellt. Sollten Sie eine weitere Tätigkeit nebenbei aufnehmen, verstoßen Sie gegen die Visabestimmungen und müssen mit der sofortigen Ausweisung aus den USA rechnen. Auch weitere Strafmaßnahmen sind nicht ausgeschlossen.

Antwort auf/zuklappenKann ich mein J-1 Visum verlängern?

Ja, das ist möglich sofern das Visum über uns beantragt wurde. Voraussetzung ist, dass Sie die maximale Gesamtdauer von 12 bzw. 18 Monaten USA-Praktikum noch nicht ausgereizt haben. Ist Ihr Visum z. B. für ein 10monatiges Praktikum ausgestellt worden, so können Sie nur noch um höchstens 2 bzw. 8 Monate verlängern. Setzen Sie sich in diesem Fall (unbedingt frühzeitig vor Ablauf Ihres Visums!) mit uns in Verbindung, um eine Verlängerung Ihres DS-2019-Formulars zu erreichen. Natürlich können Sie auch kurz nach Deutschland zurückkehren, um dort alles zu organisieren.

Wenn es Ihnen lediglich um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ohne Fortsetzung Ihres Praktikums geht, wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Einwanderungsbehörde in den USA: http://www.dhs.gov/dhspublic/.

Antwort auf/zuklappenKann ich mich ein zweites Mal um ein J-1 Visum bewerben?

Ja. Das J-1 Visum in der Kategorie INTERN und TRAINEE kann mehrmals beantragt werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen:

INTERN:
Wiederholungen sind so oft möglich, solange Sie als Student eingeschrieben sind.

TRAINEE:
Wenn Sie ein weiteres J-1 Trainee Visum beantragen möchten, so muss zwischen beiden Visa ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits ein J-1 Intern Visum hatten und nun das J-1 Trainee Visum beantragen möchten.

Wenn Sie bereits ein J-1 Visum vor dem 19. Juli 2007 erhalten haben, so können Sie sich auch für ein weiteres J-1 Intern oder Trainee Visum bewerben. In diesem Fall die treffen die Wartezeiten von 2 Jahren nur für Trainees zu.

Antwort auf/zuklappenKann man eine Steuerrückerstattung beantragen?

Ja, beim Internal Revenue Service (IRS), dem amerikanischen Finanzamt kann man im Kalenderjahr nach dem Praktikum eine Steuererklärung einreichen. Hierbei ist es durchaus möglich, dass Sie sich bei zu viel gezahlten Lohnsteuern für eine Rückerstattung qualifizieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Rückerstattung der Federal Taxes. Weitere Informationen finden Sie hier.

Antwort auf/zuklappenMuss man das Einkommen während des Praktikums versteuern?

Ja. Eigentlich sind Praktikanten zwar aufgrund von US Tax Treaties mit verschiedenen Nationen generell von Federal Unemployment, Medicare, Social Security, Federal sowie zum größten Teil State und Local Income Taxes befreit. Diese werden aber meist von Ihrem Arbeitgeber automatisch vom Gehaltscheck abgezogen.
Daher können Sie diese zurückfordern indem Sie eine Steuerrückerstattung beantragen.
Weitere Infos dazu finden Sie hier.

Antwort auf/zuklappenMuss man eine Social Security Number beantragen?

Ja, das ist sehr wichtig. Die Social Security Number dient zur Identifizierung und wird zum Beispiel benötigt um ein Konto zu eröffnen, einen Führerschein zu beantragen und um Steuern zurückerstattet zu bekommen. Sie sollten daher mit Reisepass, der I-94 Karte, dem DS-2019 und dem "Employer Letter" beim Social Security Office vorsprechen. Das nächstgelegene Büro findet man auf der Homepage Social Security Online unter https://secure.ssa.gov/apps6z/FOLO/fo001.jsp.

Antwort auf/zuklappenWie lange darf ich mich nach Ablauf meines Visums bzw. Praktikums in den USA aufhalten?

Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Praktikums wird Ihnen gestattet, sich noch weitere 30 Tage legal in den USA zwecks Reisen etc. aufzuhalten. Hierbei wird empfohlen, sich während dieser Periode nur innerhalb der USA zu bewegen, da Probleme bei der Wiedereinreise entstehen können.

Antwort auf/zuklappenWie lange dauert es, bis ich mein J-1 Visum in den Händen halte?

Die Gesamtdauer des Antragsprozesses ist davon abhängig, wie schnell Sie und Ihr Praktikumsunternehmen mit uns kooperieren und die nötigen Unterlagen und Informationen bereitstellen.

Wenn wir Ihnen das ausgestellte DS-2019-Formular zugesandt haben, müssen Sie mit dem für Sie zuständigen Konsulat einen Interviewtermin vereinbaren und damit den tatsächlichen Visumsantrag einleiten. Stellen Sie sich auf saisonal bedingt lange Wartezeiten ein, bis Sie einen Termin bekommen. Wenn der Konsulatsbeamte schließlich Ihren Antrag bewilligt, dauert es noch einmal bis zu 7 Tage, bis Ihnen Ihr Reisepass mit Visum per Post zugestellt wird.

Insgesamt sollten Sie also mit 6-10 Wochen rechnen, bis Sie Ihr Visum in den Händen halten.

Antwort auf/zuklappenSollte ich meine Abreise bereits während des DS-2019 Antragsprozesses verbindlich planen?

Wir empfehlen Ihnen während des Antragsprozesses noch keine verbindlichen Reisevorbereitungen (z.B. Flug- und Unterkunftsbuchung) zu treffen. Im Falle einer Ablehnung können die daraus entstehenden Kosten nicht zurückerstattet werden. Das gleiche empfehlen wir  bei der Vereinbarung des Konsulatstermins. Warten Sie, bis Ihr DS-2019 ausgestellt wurde.

Antwort auf/zuklappenWie vereinbare ich einen Termin bei der US-Botschaft wenn ich mein DS-2019 erhalten habe?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Visa-Interview mit der konsularischen Abteilung, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Dabei ist es wichtig, die Reisepassnummer parat zu halten, da diese zu Registrierungszwecken benötigt wird.

In Deutschland:

Tel.: 0900 1 - 85 00 55 (Mo-Fr 7:00 - 20:00 Uhr EUR 1,86/min; defacto).

Außerdem können Sie auch einen Termin über das Internet vereinbaren. Dazu müssen Sie eine Gebühr von $10 zahlen. Nähere Information dazu finden sie unter http://www.usvisa-germany.com/germany/index.jsp?

Berlin: Clayallee 170, 14195 Berlin.

Die konsularische Abteilung der US-Botschaft Berlin bearbeitet Anträge für J-1 und andere Nichteinwanderungs-Visa - für Einwohner der Bundesländer: Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg und Bremen.

Frankfurt: Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main.

Das Generalkonsulat bearbeitet alle Anträge J-1 und andere Nichteinwanderungs-Visa von Einwohnern der Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Saarland, Bayern und Nordrhein-Westfalen.

München: Königinstr. 5, 80539 München.

Das Generalkonsulat bearbeitet alle Anträge für J-1 und andere Nichteinwanderungsvisa von Einwohnern der Baden-Württemberg und Bayern.

In der Schweiz:

Tel. 0900-87-8472 (Mo-Fr 8:30-17:30 Uhr, CHF 2.50/Min.)

Bern: Jubilaumsstrasse 95, 3005 Bern

Das Generalkonsulat bearbeitet alle Anträge für J-1 und andere Nichteinwanderungs-Visa von allen Einwohnern der Schweiz.

In Österreich:

Tel. 0900-510300 (Mo-Fr 7:00 - 20:00 Uhr EUR 2,16/Min)

Wien: Parkring 12a, 1010 Wien

Das Generalkonsulat bearbeitet alle Anträge für J-1 und andere Nichteinwanderungs-Visa von allen Einwohnern Österreichs.



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