HÄUFIGE FRAGEN ZUM J-1 VISUM FÜR DIE USA

Hier finden Sie viele Antworten zum J-1 Visum nach Kategorien sortiert

FRAGEN ZU UNSEREM PROGRAMM DER KATEGORIE INTERN UND TRAINEE

Wo und wie beantrage ich das J-1 Visum ?

Jeder Visumsantrag läuft in erster Instanz über einen Sponsor, der vom US Außenministerium lizenziert ist, das Visumsvordokument, das DS-2019 Formular, auszustellen. Durch Teilnahme an unserem Visumsprogramm bekommen Sie das DS-2019, denn ohne DS-2019 gibt es kein Visum und ohne Visum leider kein USA-Praktikum.

Nachdem Sie sich kostenfrei online registriert haben, füllen Sie einfach Ihren Online Account mit allen wichtigen Informationen aus und melden sich dann für unser J-1 Visumsprogramm an. Sie erhalten im Folgenden weitere detaillierte Informationen. Nach einer anfänglichen Prüfung Ihres Vorhabens nehmen wir Sie in unser Programm auf; dann erhalten Sie die Rechnung und es geht los. Sobald diese Programmgebühr bei uns eingegangen ist, beginnen wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags und geben Ihnen genaue Instruktionen zum weiteren Vorgehen. Befolgen Sie einfach unsere Hinweise; erfahrungsgemäß liegt nach ca. 6-10 Wochen Ihr DS-2019 im Briefkasten!

Sobald Sie das DS-2019 erhalten haben, vereinbaren Sie einen Interviewtermin in dem für Sie zuständigen US-Konsulat. Auch hier werden wir Sie als Teilnehmer unseres Visumprogramms mit allen nötigen Informationen sowie zusätzlich auszufüllenden Unterlagen versorgen. Der Konsulatsbeamte/-beamtin, welche(r) Sie interviewt, entscheidet schließlich über die Ausstellung des J-1 Visums.

Welche Kriterien muss ich als Bewerber für ein J-1 Visum erfüllen?

Zunächst muss geklärt werden, für welche J-1 Kategorie Sie sich qualifizieren. J-1 Intern oder J-1 Trainee? Als J-1 Intern müssen Sie mindestens 2 Vollzeitsemester an einer Hochschule außerhalb den USA studiert haben, bzw. ein abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen. Ist Letzteres der Fall, muss Ihr Praktikum innerhalb von 12 Monaten nach Studienabschluss beginnen.

Als J-1 Trainee müssen Sie ein abgeschlossenes Studium und mindestens 1 Jahr Vollzeit-Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums in demselben Bereich nachweisen. Alternativ ist ein J-1 Trainee Visum auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, sowie mindestens 5 Jahren Berufserfahrung im selben Bereich möglich.

Generell gilt eine Altersbegrenzung von 35 Jahren. Des Weiteren muss das Praktikum einen deutlichen Bezug zu Ihrem akademischen/beruflichen Werdegang haben.

Was sind noch einmal die genauen Voraussetzungen, um ein J-1-Visum beantragen zu können?

Sie können am J-1 Visumsprogramm teilnehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Intern (Studenten und Absolventen) wenn…

  • Ihre Praktikumsdauer 12 Monate nicht überschreitet
  • Sie mindestens 18 Jahre alt sind
  • Sie Ihr Praktikum entweder während Ihres Studiums (nach dem 2. Fachsemester) oder innerhalb von 12 Monaten nach Ihrem Studium absolvieren
  • Sie einen sicheren Praktikumsplatz haben
  • Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
  • Sie ausreichende finanzielle Eigenmittel von mindestens USD 1300 / Monat nachweisen können
  • Sie eine Vorlaufzeit von mindestens 8 Wochen einplanen

 

Trainee (Absolventen und Berufstätige) wenn…

  • Ihre Praktikumsdauer 18 Monate nicht überschreitet (Ausnahme: Tourismusbranche, Hotellerie und Gastronomie)
  • Sie ein abgeschlossenes Studium, sowie mindestens ein Jahr Berufserfahrung in dem Bereich verfügen oder eine Berufsausbildung und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in dem Bereich haben
  • Sie einen sicheren Praktikumsplatz mit klarem Bezug zu Ihrer Ausbildung oder Ihrem Studium haben
  • Sie gute englische Sprachkenntnisse besitzen
  • Ihr Training vergütet ist, Mindestlohn der jeweiligen Stadt oder höher (Ausnahme Rechtsreferendare)
  • Sie eine Vorlaufzeit von mindestens 8 Wochen einplanen

Wie kann ich mich zum Programm anmelden?

Mit dem Ausfüllen dieses kurzen Formulars erhalten Sie ein Login und haben sofort Zugang zu Ihrem Online Account. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und weitere Dokumente, die für die Anmeldung zum J-1 Visumsprogramm notwendig sind.

Nachdem Sie Ihren Account angelegt haben, füllen Sie bitte alle Teilnehmerdaten aus und hinterlegen die notwendigen Dokumente. Dies können Sie gleich oder zu einem späteren Zeitpunkt tun; Ihre Informationen werden gespeichert.

Hinweis: Dies ist noch keine verbindliche Anmeldung für das J-1 Visumsprogramm. Ihre verbindliche Anmeldung kommt erst durch Ihre Buchung und somit Zusendung der Anmeldeunterlagen an uns zustande. Das Anlegen dieses Accounts ist kostenfrei und ohne Verpflichtungen. Sie haben bereits einen Account? Dann loggen Sie sich einfach hier ein.

Müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen, damit mit der Bearbeitung begonnen werden kann?

Ja. Alle Informationen und Dokumente, die in Ihrem Online Account erfragt werden, sind für die Anmeldung verpflichtend. Über zusätzlich benötigte Dokumente werden wir Sie nach Buchung per Email informieren.

Benötige ich einen biometrischen Reisepass?

Nein, ein biometrischer Reisepass ist nicht erforderlich. Ihr Reisepass muss maschinenlesbar und mindestens bis nach Ausreise nach Ihrem Praktikumsende gültig sein.

Wann sollte das Visum beantragt werden?

Erfahrungsgemäß dauert es von Ihrer Anmeldung bis zum Erhalt des Visums etwa 8-10 Wochen.

Der Zeitraum ist allerdings abhängig von der Zuarbeit Ihres Gastunternehmens sowie von der Rücksendung Ihrer Unterlagen an uns. Um Verzögerungen der Einreise und somit des Praktikumsbeginns zu vermeiden, ist es daher ratsam, mit dem Visumsantrag so früh wie möglich zu beginnen.

Benötige ich wirklich ein Visum für ein Praktikum in den USA?

Ja, Sie benötigen in jedem Fall ein J-1 Visum, das die gesamte Dauer Ihres Praktikums abdeckt – unabhängig davon, ob dies vergütet ist oder nicht. Das J-1 Visum beinhaltet eine Aufenthaltserlaubnis sowie eine Genehmigung, Praktikanten-/Traineetätigkeiten in einem U.S. Unternehmen nachzugehen. Ohne ein solches J-1 Visum wird Ihnen in jedem Fall die Einreise in die USA und damit die Praktikumsaufnahme verweigert!

Da dieses Visum auf Ihr bestimmtes Praktikum zugeschnitten ist, dürfen Sie auch nicht eigenmächtig Ihre Pläne in den USA ändern. Dies muss in jedem Fall mit der Sponsor Ihres Visums abgesprochen werden.

Kann mir die GACC California garantieren, dass mir in jedem Fall ein DS-2019 ausgestellt wird?

Nein. Diese Garantie wird Ihnen niemand geben können. Ob Ihr DS-2019-Antrag Erfolg hat, hängt allein davon ab, ob sowohl Sie als auch das von Ihnen gewählte Praktikumsunternehmen für ein J-1 Visum geeignet sind und alle erforderlichen Informationen eingereicht werden. Die jeweiligen Kriterien gibt das U.S. Department of State vor und die Aufgabe von Visasponsoren, wie der GACC CA, besteht darin, alle Anträge streng nach diesen Richtlinien zu prüfen. Häufige Gründe, warum Anträge für ein DS-2019 abgelehnt werden können, sind z.B. mangelnde Kooperationsbereitschaft Ihres potenziellen Praktikumunternehmens, nicht ausreichend nachgewiesene Relevanz des Praktikums für Ihr Studium, Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung, nicht genügend finanzielle Mittel oder eine fehlende familiäre, wirtschaftliche oder soziale Bindung zu Ihrem Heimatland.

Ist es garantiert, dass ich mein Visum bekomme, nachdem ich das DS-2019 erhalten habe?

Leider nein. Die finale Entscheidung über die Vergabe eines Visums wird immer nach dem Visumsinterview und Einreichung aller nötigen Dokumente beim Konsulat getroffen. Unsere Aufgabe als Visumssponsor ist es, Sie unter Einhaltung aller rechtlichen Aspekte bestmöglich auf diesen Konsulatstermin vorzubereiten. Ablehnungen können dann vorkommen, wenn beispielsweise deutlich wird, dass Sie mit einem J-1 Visum einen permanenten Aufenthaltsstatus in den USA bezwecken.

Können mich mein(e) Kinder/Ehepartner für die Dauer meines Praktikums in die USA begleiten?

Generell ja. Der Ehepartner sowie leibliche Kinder bis zum 21. Lebensjahr können Sie während des Praktikums begleiten. Allerdings muss für jeden Mitreisenden das J-2 Visum beantragt werden. Hierbei sind wir Ihnen gern behilflich.

Kann man mit dem J-1 Visum ein Praktikum in den USA direkt nach dem Abitur absolvieren?

Nein, leider ist dies aufgrund der Bestimmungen des Department of Homeland Security nicht möglich. Erst wenn man an einer Fachhochschule oder Universität länger als zwei Semester studiert hat bzw. über mindestens 5 Jahre Vollzeit Berufserfahrung verfügt, qualifiziert man sich für das J-1 Programm. Es ist in diesem Fall jedoch möglich, als bspw. Volunteer in die USA zu gehen und eine Non-Profit Organisation zu unterstützen. Diesbezüglich beraten wir Sie gern.

Warum gibt es ein J-1 Visumsprogram?

Nach den Bestimmungen des U.S. Department of State gelten Praktika in den USA nicht als Arbeitsaufenthalte, sondern als Aufenthalte, die dem kulturellen Austausch dienen. Sie werden daher im Rahmen von entsprechenden Austauschprogrammen durchgeführt. Man benötigt dafür ein sogenanntes J-Visum (Cultural Exchange Visa).

Was bedeutet es, einen "Sponsor" zu haben?

Anders als in den meisten Ländern üblich, haben die amerikanischen Behörden einen Teil des Visumsverfahrens an Organisationen delegiert, die als „legal sponsor“, damit quasi als verlängerter Arm der US-Botschaft, fungieren und für die Durchführung der Programme gemäß der US-Bestimmungen verantwortlich sind. Es führt daher kein Weg an einer Organisation – dem designierten J-1 Visa Sponsor – vorbei. Die US-Botschaften bzw. Konsulate stellen das J-Visum nur unter Vorlage des DS-2019 aus (und dieses kann nur von einem Sponsor ausgestellt werden).

Erhältlich ist das DS-2019 durch die Teilnahme an unserem Visumsprogramm und wird Ihnen von der GACC CA als designierter Sponsor ausgestellt. Unsere Aufgabe besteht jedoch nicht nur darin, das DS-2019 auszustellen sondern auch die Einhaltung der amtlichen amerikanischen Bestimmungen zu gewährleisten. Voraussetzung für das DS-2019 ist eine Praktikumszusage aus den USA, die nach strengen Kriterien geprüft wird. Wird das Praktikumsangebot gutgeheißen und sind alle weiteren Programmpunkte erfüllt, wird das DS-2019 ausgestellt. Erst danach kann das J-1 Visum bei der U.S. Botschaft beantragt werden. Die Reihenfolge ist also immer folgendermaßen: erst die Stelle, dann das DS-2019, dann das J-1 Visum.

Warum muss das J-1 Programm eine interkulturelle Komponente beinhalten?

Das J-1 Programm bietet Teilnehmern und Amerikanern die Möglichkeit, sich über Erfahrungen, Meinungen etc. auszutauschen, Vorurteile und Missverständnisse aus dem Weg zu schaffen und die Beziehungen zwischen U.S. Bürgern und anderen Nationalitäten auszubauen. Die interkulturelle Komponente während des Aufenthaltes gibt den Teilnehmern die Gelegenheit, die amerikanische Gesellschaft und Kultur außerhalb ihres Praktikums kennenzulernen, ihre eigene Kultur mit den U.S. Bürgern zu teilen, tolerant und respektvoll mit anderen Kulturen umzugehen, sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten zu entdecken.

Wie vergleiche ich unterschiedliche Angebote verschiedener Visumsagenturen?

Vergleichen lohnt immer und nicht nur beim Preis!

Oberfächlich kann ein Angebot verlockend aussehen, doch die wirklich wichtigen Dinge sind die vielen kleinen Details des jeweiligen Programms. Meist bemerkt man diese erst, wenn man bereits einem Programm beigetreten is. Dann ist es meistens zu spät und man muss mit etwaigen Nachteilen des jeweiligen Sponsors leben.

Hier eine Liste, die Sie beachten können, um den optimalen Anbieter zu finden:

  • Wie qualifiziert ist die Beratung?
  • Welcher Gesamtpreis über den Gesamtzeitraum erwartet Sie?
  • Wie groß ist die Hilfestellung, die Antragsformulare auszufüllen bzw. wird Ihr Unternehmen mitarbeiten?
  • Ist die Versicherung optional oder Pflichtbestandteil des Programms? Wie sind die Leistungen der Versicherung? Wie hoch sind die Zuzahlungen pro Krankheitsfall?
  • Wie viele Unterlagen und Nachweise müssen Sie erbringen?
  • Wie bürokratisch ist das Programm- – z.B. Anzahl der Referenzschreiben? Wie wirken sich die geforderten Unterlagen auf den Bearbeitungszeitraum aus?
  • Wie viele Ausschluss- und Nebenbedingungen gibt es – z.B. VollzeitstudentIn nach dem 2. Fachsemester?
  • Wie lange betragen die Bearbeitungszeiten?

Ist die GACC California auch Ansprechpartner für andere Visumstypen außer J-1?

Im Rahmen dieses Programms kümmert sich die GACC California um die Vermittlung von DS-2019-Formularen, die für J-1 Visumsanträge benötigt werden. Dennoch bieten wir Ihnen auch unsere Unterstützung bei anderen Visumsanträgen wie z.B. dem B-Visum für touristische und geschäftliche Zwecke an. Weiterhin bieten wir auch unseren Service für das E-1 Visum und das L-1 Visum an. Fragen Sie einfach bei uns nach!

FRAGEN ZU GEBÜHREN UND BEDINGUNGEN

Wie hoch sind die Programmkosten für das J-1 Visumsprogramm?

Die Gebühr für unseres Programm richtet sich nach der Länge der Praktikumsdauer und beginnt bei EUR 800 für Interns und EUR 950 für Trainees (zuzüglich Konsulats- und SEVIS-Gebühr). Weitere Informationen sowie eine detaillierte Preisliste finden Sie im Online Account.

Kann mein Praktikumsunternehmen die Kosten für mein Visum übernehmen?

Wenn Sie vor der Anmeldung bereits wissen, dass Ihr Unternehmen einen Teil oder sogar die gesamten Kosten für den Visumsantrag übernehmen werden, teilen Sie uns dies bitte mit und wir werden Ihrem Unternehmen die Rechnung zusenden.

Warum ist die Teilnahme an einem J-1 Visumsprogramm so teuer?

Das Prüfen eines Visumantrags ist ein sehr komplexes Verfahren, das mit viel Aufwand verbunden ist, da das U.S. Außenministerium die Einreisevorschriften seit dem 11.09.2001 extrem verschärft hat.

Vor allem das DS-7002, Ihr Trainingsplan, stellt die meisten Unternehmen vor eine große Herausforderung und nicht selten sagen Unternehmen in dieser Phase ihrem Praktikanten kurzfristig ab, da es ihnen zuviel Aufwand ist. In unserem Programm können wir das Risiko minimieren, dass Probleme auftreten, da wir und unser amerikanisches Büro in ständigem Kontakt mit dem Unternehmen stehen und bei der Erstellung des Trainingsplanes behilflich sind. Es empfiehlt sich also, besser ein paar Euro mehr auszugeben und damit annähernd sicher zu gehen, dass man am Ende das Visum auch erhält.

Benötige ich eine Versicherung für die Zeit meines Praktikums?

Ja. Alle Praktikanten sowie deren mitreisende Angehörige (J-2 Visum) müssen über die gesamte Dauer des Praktikums eine Versicherung abschließen, die den Anforderungen des U.S. Department of State entspricht. Die vorgeschriebene Krankenversicherung bieten wir direkt an und muss zusätzlich abgeschlossen werden. Informationen finden Sie hier: J1 Versicherung.

Muss ich die in Ihrem Visumsprogramm beinhaltete Versicherung abschließen?

Ja, die von unserem lizensierten Versicherungspartner angebotene Versicherung ist Pflicht für die Teilnahme an unserem Visumsprogramm. Die angebotene Versicherung erfüllt selbstverständlich alle Bedingungen des U.S. Außenministeriums. Die Versicherung muss für den gesamten Aufenthalt in den USA abgeschlossen werden. Daher bieten wir eine tagesgenaue Abrechnung an.

Was ist alles in der Versicherung enthalten, die Ihr lizensierter Versicherungspartner anbietet?

Die Versicherung erfüllt alle Anforderungen des U.S. Außenministeriums.

Besuchen Sie unsere Seite J1 Versicherung für ausführliche Informationen, Vertragsbedingungen und Tarifinformationen.

Was ist der Express Service?

Unsere normalen Bearbeitungszeiten betragen 6-10 Wochen. Wenn Sie sich jedoch unter engem Zeitplan für unser Visumsprogramm anmelden, kann Ihnen unser Expressverfahren eventuell weiterhelfen. Eine Expressbearbeitung ist immer nur auf Anfrage verfügbar und kann nicht abgeschlossen werden sofern ein Firmenbesuch (On-Site Visit) bei der Firma durchgeführt werden muss. Im Expressverfahren werden Ihre Unterlagen von uns schneller und bevorzugt bearbeitet, sodass wir eine Bearbeitungszeit von 2 Wochen garantieren sobald die Unterlagen von Ihnen und Ihrer Gastfirma vollständig bei uns vorliegen.

Die Gebühr für unser Expressverfahren können Sie der aktuellen Preisliste in Ihrem Online Account entnehmen. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr bspw. im Falle einer Ablehnung, Stornierung des Antrages oder verzögerten Zuarbeit der Gastfirma nicht erstattbar ist.

Was ist die Konsulatsgebühr?

Die U.S.-Konsulate erheben für jede Visumsbearbeitung eine Konsulatsgebühr. Diese beträgt derzeit USD 160,- und ist vor dem Konsulatstermin zu entrichten. Die gezahlte Konsulatsgebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

Was ist die SEVIS-Gebühr?

Seit dem 01.09.2004 wird eine zusätzliche Gebühr, die SEVIS-Gebühr („Student and Exchange Visitor Information System“) von USD 180,- für Studenten und Teilnehmer an Austauschprogrammen erhoben. Der Zahlungsnachweis muss bei Ihrem Konsulatstermin vorgelegt werden. Die Erhebung dieser Gebühr wurde beschlossen, um alle ausländischen Studierenden und Forscher sowie gegebenenfalls deren Angehörige elektronisch zu erfassen. Die zu erfassenden Daten beinhalten biografische Daten, Rahmenangaben zum geplanten Praktikumsvorhaben sowie einen Nachweis der finanziellen Mittel und notwendiger Versicherungen.

Zudem dient SEVIS der permanenten Kontrolle Ihres Aufenthalts, sodass Sie verpflichtet sind, innerhalb der ersten 20 Tage nach Ihrer Ersteinreise in die USA Ihre U.S.-Wohnadresse zu bestätigen sowie uns über eventuelle Wohnungswechsel innerhalb der USA binnen 10 Tagen zu informieren. Dies gilt ohne Einschränkung während der gesamten Zeit Ihres USA-Aufenthalts. Sollten Sie dieser Meldepflicht nicht nachkommen, wird die US-amerikanische Einwanderungsbehörde automatisch und ohne weitere Nachfragen Ihre Ausreise aus den USA veranlassen. Wird Ihr Aufenthalt auf diesem Weg beendet, halten Sie sich ab diesem Zeitpunkt illegal in den USA auf. Darüber hinaus drohen Ihnen Probleme bei zukünftigen Visumsanträgen und touristischen Einreisen in die USA.

Welche Kosten bekomme ich zurückerstattet, wenn mein J-1 Visumsantrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Visum von der US-Botschaft abgelehnt werden, können Sie einen Teil der Visumskosten zurückbekommen, wenn einige Voraussetzungen erfüllt sind. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste, die Ihnen nach der kostenlosen Registrierung in Ihrem Online Account zum Download zur Verfügung steht.

Die Gebühren für das Konsulat und für die SEVIS Registrierung können jedoch leider in keinem Fall erstattet werden.

FRAGEN ZUM PRAKTIKUM UND TRAINING

Gilt der Visumsservice nur für Unternehmen, die ihren Sitz in Kalifornien haben?

Nein. Sie können den Visumsservice nutzen, unabhängig davon, in welchem U.S. Bundesstaat Ihr Praktikumsunternehmen seinen Sitz hat. Wir sind Ihnen auch gerne bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumstelle in einem anderen Bundesstaat als Kalifornien behilflich.

Kann auch ein Praktikum in einem kleinen Unternehmen erfolgen?

Grundsätzlich ist auch ein Praktikum in einem kleineren Unternehmen möglich. Wenn Ihr Gastunternehmen jedoch noch nicht an unserem Visumsprogramm teilgenommen und weniger als 25 Mitarbeiter sowie weniger als 3 Millionen Dollar Jahresumsatz hat, muss es während des Visumprozesses von den zuständigen US-Behörden besucht werden. Die Gebühr für diesen sogenannte „On-Site Visit“ entnehmen Sie bitte unserer aktuellen Preisliste, welche Ihnen in Ihrem Online Account zur Verfügung steht. Diese Gebühr muss von Ihnen bzw. dem Gastunternehmen getragen werden.

Darf mein Praktikum vergütet sein?

Ja. Wenn Ihnen Ihr Praktikumsunternehmen eine Praktikumsvergütung angeboten hat, können Sie diese gern annehmen. Wichtig ist nur, dass Sie nicht außerhalb des Praktikums noch etwas dazuverdienen, da dies mit dem J-1 Visum (Cultural Exchange Visa) nicht erlaubt ist. Missachtung kann zur sofortigen Ausweisung aus den USA führen.

Kann mir die GACC California ein Praktikum in den USA vermitteln?

Neben unseren Visumsprogrammen bieten wir auch Praktikumsvermittlungsprogramme an. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit den amerikanischen Unternehmen im Visumsprozess verfügen wir über ausgezeichnete Kontakte. Besuchen Sie unsere Seite zur Praktikumsvermittlung für mehr Informationen und nutzen Sie unser Kontaktformular, um uns über Ihr Praktikumsvorhaben zu informieren. Wir senden Ihnen dann ausführliche Informationen zu.

Muss das Praktikumsunternehmen Mitglied bei GACC California sein?

Nein. Ihr Gastunternehmen muss nicht Mitglied bei der German American Chamber of Commerce California, Inc. sein. Wir betreuen Sie, egal welche Art von Unternehmen Sie gewählt haben und unabhängig davon, wo dieses seinen Sitz hat.

Muss ich einen schriftlichen Praktikumsvertrag vorweisen können?

Nein. Für den Visumsantrag reicht es aus, wenn Sie von Ihrem Praktikumsunternehmen eine sichere Zusage erhalten haben, in welcher Form diese auch sein mag.

Wann ist ein "On-Site Visit" nötig?

In manchen Fällen ist es nötig, dass Ihr Gastunternehmen durch die U.S. Behörden besucht wird, um sicherzustellen, dass die nötigen Voraussetzungen für ein Praktikum gegeben sind. Sollte Ihr Unternehmen schon einmal mit uns zusammengearbeitet haben, ist dies nicht mehr nötig. Handelt es sich um ein neues Unternehmen, so muss ein On-Site Visit nur stattfinden, wen das Unternehmen am Praktikumsort weniger als 25 Mitarbeiter hat UND
der Jahresumsatz unter 3 Millionen Dollar liegt.

Dabei wird der potenzielle Arbeitsplatz besichtigt, Fragen zum geplanten Praktikum gestellt, sowie das Gebäude und Büro fotografisch dokumentiert.

Die Gebühr für den On-Site Visit entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste, zu finden in Ihrem Online Account. Die Gebühr ist von Ihnen oder Ihrem Gastunternehmen zu tragen.

Was ist bei Praktika in der Tourismusbranche, Hotellerie und Gastronomie zu beachten?

Die Dauer des Praktikums in der Hotellerie ist sowohl in der J-1 Intern als auch in der J-1 Trainee Kategorie auf maximal 12 Monate beschränkt.

Gleiches gilt für Praktika im Tourismusbereich (z.B. Reiseveranstalter, Reisebüros) und in der Gastronomie.

Welche Kriterien muss das Praktikumsunternehmen erfüllen?

Um ein J-1 Visum in der Kategorie INTERN oder TRAINEE erhalten zu können, muss Ihr Praktikumsunternehmen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Employer Identification Number (EIN) muss vorhanden sein.
  • Aus der Webseite des Gastunternehmens müssen Postanschrift, E-mail Adresse und Telefonnummer hervorgehen.
  • Bestätigung der Unfallversicherung (Worker’s Compensation) ist Pflicht, diese muss auch den Praktikanten abdecken.
  • Wenn Ihr Gastunternehmen bisher noch nicht an unserem J-1 Visumsprogramm teilgenommen hat und weniger als 25 Mitarbeiter sowie weniger als 3 Mio US-Jahresumsatz hat, muss das Unternehmen von den zuständigen Behörden in den USA besucht werden.
  • Das Verhältnis der Anzahl der Praktikanten zur Anzahl der Vollzeitmitarbeiter im Unternehmen darf nicht größer als 1/3 sein.

Welche Praktika kann ich annehmen?

Ihr Praktikum muss einen klaren Bezug zu Ihrem Studium bzw. Ihrem Werdegang haben. Zum Beispiel: Sie absolvieren ein Studium im Medienbereich, möchten ein Praktikum in einer Personalagentur absolvieren und haben neben Ihrem Studium bereits Erfahrungen in der Personalbranche gesammelt. Da das Praktikum trotzdem keinen erkennbaren Bezug zu Ihrem Studium hat, wäre nur ein Praktikum in der Medienbranche möglich.

  • Praktika sind u.a. in folgenden Bereichen möglich:
  • Kunst & Kulturbereich (Theater, Film, Mode, Fotografie, etc.)
  • Management (Business Management, Hotel Management, etc.)
  • Business Administration (Marketing, Rechnungswesen, Controlling, Personalwesen, Versicherung, etc.)
  • Wirtschaft und Finanzen (Internationaler Handel, Bankwesen, Aktienmarkt, etc.)
    Naturwissenschaften (Biologie, Biochemie, Geologie, Organische Chemie, Gewässerkunde, Luftfahrt, etc.)
  • Ingenieurwesen (Bauingenieurwesen, Informatik, Maschinenbau, etc.)
  • Architektur (Innen- und Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, etc.)
  • Mathematik (Mathematische Analysen, Statistik, Algebra, Angewandte Mathematik)
  • Industrielle Tätigkeiten (Wirtschaftingenieurwesen, Wirtschaftsbeziehungen, etc.)
  • Öffentliche Verwaltung und Recht (Öffentlichkeitsarbeit, Internationales Recht, Gesellschafts-, Arbeits-, Zivil- und Umweltrecht, etc.)

Einige Berufe setzen in den USA keine Berufsausbildung voraus. Diese sogenannten „unskilled occupations“ dürfen mit einem J-1 Visum während Ihres Praktikums nicht ausgeübt werden. Hierzu zählen u.a. Rezeptionist, Buchhalter, Büroangestellter, etc.

Bitte beachten Sie, dass Praktika im medizinischen, sozialen Bereich (z.B. Human- und Veterinärmedizin, Psychologie, Sozialarbeit, Therapie, etc.) und im Bereich Lehramt nur mit Einschränkungen erlaubt sind. Ein direkter Patienten-, Kinder- sowie Tierkontakt ist nicht zulässig, erlaubt sind jedoch Tätigkeiten im administrativen Bereich, im Labor, Assistenz bei Forschungsvorhaben, etc.

Darf ich mit einem J-1 Visum ein zweites Praktikum in den USA beginnen?

Nein. Ein J-1 Visum ist immer an ein bestimmtes Praktikum und damit an eine Firma für einen bestimmten Zeitraum gebunden. Daher darf man mit demselben J-1 Visum kein zweites Praktikum in einem anderen Unternehmen beginnen.

FRAGEN ZUM ABLAUF

Wie lange dauert es, bis ich mein J-1 Visum in den Händen halte?

Die Gesamtdauer des Antragprozesses ist davon abhängig, wie schnell Sie und Ihr Praktikumsunternehmen mit uns kooperieren und die nötigen Unterlagen und Informationen bereitstellen.

Wenn wir Ihnen das ausgestellte DS-2019-Formular zugesandt haben, müssen Sie mit dem für Sie zuständigen Konsulat einen Interviewtermin vereinbaren und damit den tatsächlichen Visumsantrag einleiten. Stellen Sie sich auf saisonal bedingt lange Wartezeiten ein, bis Sie einen Termin bekommen. Wenn der Konsulatsbeamte schließlich Ihren Antrag bewilligt, dauert es noch einmal bis zu 7 Tage, bis Ihnen Ihr Reisepass mit Visum per Post zugestellt wird.

Insgesamt sollten Sie also mit 6-10 Wochen rechnen, bis Sie Ihr Visum in den Händen halten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu den aktuellen Bearbeitungszeiten haben.

Wie vereinbare ich einen Termin bei der US-Botschaft wenn ich mein DS-2019 erhalten habe?

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein Visumsinterview mit der konsularischen Abteilung, die für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

Ein Termin kann nur über das Internet vereinbart werden. Nähere Information dazu finden sie unter http://usembassy.gov/

Zur Terminvereinbarung:  http://ustraveldocs.com/ OR https://ais.usvisa-info.com/

Deutsche Konsulate für Anträge von J-1 und anderen Nichteinwanderungs-Visa:

Berlin: Clayallee 170, 14195 Berlin.

Frankfurt: Gießener Str. 30, 60435 Frankfurt am Main.

München: Königinstr. 5, 80539 München.

In der Schweiz:

Bern: Jubilaumsstrasse 95, 3005 Bern

In Österreich:

Wien: Parkring 12a, 1010 Wien

Sollte ich meine Abreise bereits während des DS-2019 Antragsprozesses verbindlich planen?

Wir empfehlen Ihnen während des Antragsprozesses noch keine verbindlichen Reisevorbereitungen (z.B. Flug- und Unterkunftsbuchung) vorzunehmen. Im Falle einer Visumsablehnung können die daraus entstehenden Kosten nicht zurückerstattet werden. Das gleiche empfehlen wir bei der Vereinbarung des Konsulatstermins. Warten Sie, bis Ihr DS-2019 ausgestellt bzw. Ihr Visumsantrag genehmigt wurde.

Wie lange darf ich mich vor Beginn und nach Ablauf meines Visums bzw. Praktikums in den USA aufhalten?

Mit dem J-1 Visum ist es Ihnen erlaubt bis zu 30 Tage vor dem Beginn Ihres Praktikums in die USA einzureisen. Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Praktikums wird Ihnen gestattet, sich noch weitere 30 Tage legal in den USA zwecks Reisen etc. aufzuhalten. Dies ist die sogenannte Grace Period. Hierbei wird empfohlen, sich während dieses Zeitfensters nur innerhalb der USA zu bewegen, da Probleme bei der Wiedereinreise entstehen können.

FRAGEN ZUM AUFENTHALT

Muss man das Einkommen während des Praktikums versteuern?

Ja. Eigentlich sind Praktikanten zwar aufgrund von U.S. Tax Treaties mit verschiedenen Nationen generell von Federal Unemployment, Medicare, Social Security, befreit, jedoch müssen Sie Income Taxes abtreten. Oftmals werden jedoch auch die anderen Steuerarten meist von Ihrem Arbeitgeber automatisch vom Gehaltscheck abgezogen. Daher können Sie diese zurückfordern, indem Sie eine Steuererstattung beantragen. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite zur Steuererstattung.

Kann man eine Steuererstattung beantragen?

Ja, als J-1 Visumshalter sind Sie verpfichtet, beim Internal Revenue Service (IRS), dem amerikanischen Finanzamt, im Kalenderjahr nach dem Praktikum eine Steuererklärung einzureichen. Hierbei ist es durchaus möglich, dass Sie sich bei zu viel gezahlten Lohnsteuern für eine Rückerstattung qualifizieren. Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung der Rückerstattung der Federal Taxes. Weitere Infos finden Sie auf unserer Seite zur Steuererstattung.

Auch bei einem untergütetem Praktikum müssen Sie Ihr Präsenz in den USA für das jeweilige Kalenderjahr bekannt geben. Sprechen Sie uns an für mehr Informationen.

An wen wende ich mich bei Problemen während meines Praktikums?

Die GACC California hat für Sie immer ein offenes Ohr. Zögern Sie nicht, uns eventuelle Probleme während Ihres Aufenthalts sofort mitzuteilen. Wir setzen uns gern für Sie ein!

Kann ich während meines Praktikum die USA verlassen?

Das J-1 Cultural Exchange Visa hat den Zweck, dass Sie sich in den USA aufhalten und dort beruflich aber auch interkulturell weiterentwickeln. Daher ist es nicht gewollt, dass die Teilnehmer sich längere Zeit außerhalb der USA aufhalten. Wenn Sie die USA verlassen wollen, sei es für eine kurze (Geschäfts-) Reise oder Sie Ihre Familie im Heimatland besuchen wollen, brauchen Sie eine sogenannte Travel Validation auf Ihrem DS-2019 Formular. Um diese zu beantragen, müssen Sie Ihr DS-2019 Original an unser Büro in San Diego schicken. Wenn Sie eine Reise planen, sprechen Sie uns bitte mind. 2-3 Wochen vorher direkt an, um mehr Informationen zu erhalten.

Für benachbarte Länder wie Kanada oder Mexico gelten besondere Bedingungen. Hierbei brauchen Sie keine Travel Validation. Jedoch müssen Sie, wenn Sie reisen, immer Ihr Original DS-2019 und Visum bei sich tragen, um wieder in die USA einreisen zu können.

Insgesamt dürfen Sie sich während Ihres nicht mehr als 30 Tage außerhalb der USA aufhalten. Bitte beachten Sie, dass Aus- und Wiedereinreisen mit dem J-1 Visum in der Grace Period nicht möglich sind.

Welche Verpflichtungen habe ich während meines Praktikums?

Während Ihres Praktikums müssen Sie einmal im Monat Ihren Visumsstaus bestätigen.

Am Ende Ihres Praktikums müssen Sie und Ihr Gastunternehmen an einer Final Evaluation über Ihr Praktikum teilnehmen. Ist Ihr Praktikum länger als 6 Monate, müssen Sie und Ihr Gastunternehmen auch an einer Mid-Point Evaluation teilnehmen.

Bei Änderungen bzgl. Ihrer US-Adresse, Telefonnummer oder Änderungen jeglicher Art zu Ihrem Praktikum, müssen Sie uns als Ihr Sponsor informieren, damit wir Ihren Visumsstatus aktualisieren können und für Sie keine Probleme entstehen.

Muss ich eine Social Security Number beantragen?

Man kann als Praktikant immer eine Social Security Number beantragen. Es ist jedoch nur zwingend erforderlich, wenn Sie eine Vergütung erhalten, da diese versteuert werden muss. Die Social Security Number ist jedoch auch für andere Angelegenheiten sehr wichtig. Sie dient zur Identifizierung und wird zum Beispiel benötigt, um ein Konto zu eröffnen, einen Führerschein zu beantragen und um Steuern zurückerstattet zu bekommen. Sie sollten daher mit Reisepass, dem I-94 Ausdruck, dem DS-2019 und dem „Employer Letter“ beim Social Security Office vorsprechen. Das nächstgelegene Büro findet man auf der Homepage Social Security online unter http://www.socialsecurity.gov/locator.

Kann ich mein J-1 Visum verlängern?

Ja. Das ist möglich sofern das Visum über uns beantragt wurde. Voraussetzung ist, dass Sie die maximale Gesamtdauer von 12 bzw. 18 Monaten USA-Praktikum noch nicht ausgereizt haben. Ist Ihr Visum z. B. für ein 10-monatiges Praktikum ausgestellt worden, so können Sie nur noch um höchstens 2 bzw. 8 Monate verlängern. Setzen Sie sich in diesem Fall (unbedingt frühzeitig vor Ablauf Ihres Visums!) mit uns in Verbindung, um eine Verlängerung Ihres DS-2019-Formulars zu erreichen. Natürlich können Sie auch kurz nach Deutschland zurückkehren, um dort alles zu organisieren.

Kann ich mich ein zweites Mal um ein J-1 Visum bewerben?

Ja. Das J-1 Visum in der Kategorie INTERN und TRAINEE kann mehrmals beantragt werden. Hierbei gelten folgende Voraussetzungen:

INTERN: Wiederholungen sind so oft möglich, solange Sie als Student eingeschrieben sind. Jedoch gilt hierbei, dass Sie nach Ihrem J-1 Aufenthalt in den USA in Ihr Heimatland zurückkehren müssen und dass ein gewisser Fortschritt in Ihrem Werdegang erkennbar ist (z. B. ein weiteres Semester studiert oder Studium abgeschlossen wurde, etc.).

TRAINEE: Wenn Sie ein weiteres J-1 Trainee Visum beantragen möchten, so muss zwischen beiden Visa ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren liegen. Gleiches gilt, wenn Sie bereits ein J-1 Intern Visum hatten und nun das J-1 Trainee Visum beantragen möchten (2-year regulation).

Hinweis: Das zweite Praktikum sollte nach Möglichkeit nicht in derselben Firma stattfinden und muss andere Aufgaben beinhalten, als das vorherige.

Kann ich in den USA eine Arbeitsstelle außerhalb meines Praktikums annehmen?

Nein. Das J-1 Visum wurde Ihnen lediglich zur Aufnahme Ihres Praktikums ausgestellt. Sollten Sie eine weitere Tätigkeit nebenbei aufnehmen, verstoßen Sie gegen die Visumbestimmungen und müssen mit der sofortigen Ausweisung aus den USA rechnen. Auch weitere Strafmaßnahmen sind nicht ausgeschlossen.

HABEN SIE SPEZIELLE FRAGEN?

Welche Fragen haben Sie zum J-1 Visum Intern bzw. Trainee?
  • Tragen Sie hier unverbindlich Ihre Frage ein. Schildern Sie die Situation und Ihr Ziel. Wir melden uns innerhlab 2 Werktagen per Email.
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